SSG Bad Reichenhall im BGL e. V.

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Austritt aus dem Verein

Schade, dass es Gründe gibt, die Dich zu einem Austritt aus der SSG Bad Reichenhall bewegen. Vielleicht sprichst Du uns erst einmal darauf an?! Manchmal gibt es ganz einfache Lösungen für Probleme, die größer erscheinen, als sie tatsächlich sind ;-)

Sollte es "kein Halten" mehr für Dich geben, so müssen wir darauf aufmerksam machen, dass eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ausschließlich in schriftlicher Form möglich ist. Dies ist entweder auf dem Postweg möglich, oder per eMail. Achte bitte darauf, dass Du per eMail von uns eine Kündigungs-Bestätigung erhältst! Manchmal gehen Mails im Daten-Dschungel des Internets verloren und es soll auch schon Briefe gegeben haben, die Jahrzehnte später hinter dem Sortierschrank der längst verlassenen Postfiliale gefunden wurden. Also... wenn nichts von uns kommt, bitte nochmal nachfragen! Das Kündigungs-Schreiben muss übrigens bis spätestens 30.09. bei uns eingegangen sein (per Brief zählt hier der Posteingang, nicht das Datum des Absendens), damit die Kündigung noch zum Ende des jeweiligen Jahres wirksam wird. Sofern keine Buchungsrückstände (z.B. offene Beitragszahlungen) verzeichnet sind, steht Deiner Reise nichts mehr im Weg...

Übrigens: das Nichterscheinen beim Schwimmtraining über einen längeren Zeitraum bedeutet nicht, dass Ihr damit gekündigt habt. Unsere Geschäftsführung hat keinen Einblick in die Trainingsaktivitäten einzelner Mitglieder. Und dankenswerterweise haben wir auch passive Mitglieder, die zwar selbst aben nicht (mehr) am Training aktiv teilnehmen, den Verein aber  dennoch über den Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten. Daher wie oben erwähnt: eine Kündigung ist nur schriftlich möglich!

Nicht vergessen: Das Schreiben sollte den Namen des Mitglieds, des Kontoinhabers, die vollständige Anschrift beider und den ausdrücklichen Kündigungswunsch enthalten. Mail-Adresse und Post-Anschrift findest Du auf unserer Kontaktdaten-Seite.

Vereinsmitglieder (bzw. deren gesetzlicher Vertreter) sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Konto-Nummer, Anschrift). dem Verein umgehend (z.B. per eMail) mitzuteilen! Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Mitteilungspflicht entstehen (z.B. Gebühren für Rückbuchungen), werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft entbindet nicht von der Pflicht zum Ausgleich von Zahlungsrückständen.